Verbesserungen für Anwender Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) setzt die gesetzlichen Vorgaben aus § 293 Absatz 8 SGB V um und richtet sich an ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sowie Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI. Für die...

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