Telematikinfrastruktur für die Eingliederungshilfe?
Die digitale Transformation des deutschen Gesundheits- und Sozialwesens hat ein ungleiches Tempo vorgelegt. Während die stationäre und ambulante Altenhilfe (SGB XI) durch gesetzliche Vorgaben Schritt für Schritt und verpflichtend an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden wird, bleibt die Eingliederungshilfe (SGB IX) außen vor. Für die einen ist das eine Atempause vor neuer Bürokratie, für die anderen eine gravierende digitale Barriere.
Unter dem Hashtag #TIfürAlle zeichnet sich in den sozialen Netzwerken derzeit ein klares Bild ab: Fachkräfte, Verbände und IT-Verantwortliche teilen fleißig Beiträge, um auf eine fundamentale Lücke aufmerksam zu machen. Der Fachverband FINSOZ e. V. – bei dem wir Mitglied sind – hat hierzu eine Petition an den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet. Das Ziel: Die Schließung einer regulatorischen Lücke im geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG).
Doch worum geht es in der Debatte genau? Wir werfen einen sachlichen Blick auf beide Seiten der Medaille.
Die Perspektive der Befürworter: Recht auf Sicherheit und digitale Teilhabe
Die Argumente für eine Anbindung der Eingliederungshilfe sind gewichtig und betreffen in erster Linie die Gesundheit der Klientinnen und Klienten. Über eine Million Menschen mit Behinderungen in Deutschland haben ein Recht auf die gleiche moderne Gesundheitsversorgung wie alle gesetzlich Versicherten.
Das Risiko von Systembrüchen
Da Menschen in der Eingliederungshilfe häufig komplexe Bedarfe haben und im Alter vermehrt unter Multimorbidität leiden, ist der schnelle Datenaustausch oft entscheidend. Das von FINSOZ angeführte Fallbeispiel verdeutlicht das Risiko: Eine Klientin wird nach einem schweren epileptischen Anfall aus dem Krankenhaus entlassen. Weil die Einrichtung nicht an die TI angebunden ist, erreicht der neue Medikationsplan die Betreuenden erst Tage später per Post – wichtige Befunde fehlen völlig. Die Folge im analogen Alltag? Ein erhöhtes Risiko für gefährliche Medikationsfehler.
Der praktische Vorteil für Komplexträger
Ein besonders starkes Argument für den TI-Anschluss zeigt sich in der Praxis von Komplexträgern. Viele Organisationen betreiben sowohl Einrichtungen der Altenhilfe als auch der Eingliederungshilfe. In der Altenhilfe wurden die Prozesse für das eRezept, die elektronische Patientenakte (ePA) oder die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) bereits erfolgreich implementiert, erprobt und für gut befunden.
Hier entsteht aktuell ein paradoxer Zustand: Das technische Know-how und die optimierten digitalen Workflows sind im selben Unternehmen längst vorhanden. Dennoch dürfen sie rechtlich nicht auf den Bereich der Eingliederungshilfe übertragen werden, weil diesen Einrichtungen der Zugang zum elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) fehlt. Um SMC-B Karten oder elektronische Heilberufsausweise (eHBA) zu beantragen, gibt es schlicht keine gesetzliche Grundlage. Das blockiert wertvolle Synergien und sorgt für unnötige Doppelstrukturen im Arbeitsalltag der Träger.
Wichtig zu wissen: Die Forderung von FINSOZ zielt ausdrücklich nicht auf einen neuen Digitalisierungszwang ab. Gefordert wird ein gesetzlich verankerter, freiwilliger Zugang inklusive einer fairen Refinanzierung der Kosten.Die Perspektive der Skeptiker: Die Sorge vor dem „Zwang durch die Hintertür“
Auf der anderen Seite der Debatte stehen pragmatische und konzeptionelle Bedenken, die in einer ohnehin stark beanspruchten Branche nicht zu unterschätzen sind.
Die Angst vor schleichender Verpflichtung
Auch wenn aktuell nur von einem Recht auf Freiwilligkeit gesprochen wird, befürchten Kritiker, dass daraus in der Praxis schnell ein De-facto-Zwang entstehen könnte. Sobald Krankenkassen, Ärztinnen oder Kliniken flächendeckend digital kommunizieren, könnten analog arbeitende Einrichtungen im Alltag isoliert oder durch spätere Gesetzesänderungen doch noch zur Anbindung gezwungen werden.
Pädagogik statt Medizinisierung
Die Eingliederungshilfe versteht sich primär als Leistung zur sozialen Teilhabe und Selbstbestimmung – sie folgt einem pädagogischen und nicht einem rein medizinischen Ansatz. Einige Akteure sorgen sich, dass der Einzug von hochkomplexen medizinischen IT-Infrastrukturen den Wohn- und Lebensraum von Menschen mit Behinderungen unnötig “hospitalisiert”.
Ressourcen und Fachkräftemangel
Jedes IT-Projekt bindet Kapazitäten. Die Einführung der TI erfordert Hardware, fortlaufende Software-Updates, intensive Schulungen der Mitarbeitenden und internen Support. In Zeiten eines akuten Fachkräftemangels fragen sich viele Einrichtungsleitungen, ob der administrative Aufwand in reinen Teilhabe-Bereichen (wie etwa Werkstätten oder dem ambulant betreuten Wohnen) den tatsächlichen Mehrwert rechtfertigt – oder ob diese Zeit nicht besser in der direkten Arbeit mit den Menschen investiert wäre.
Fazit: Eine Weichenstellung für die Zukunft
Die rege Dynamik rund um den Hashtag #TIfürAlle macht deutlich: Es geht bei dieser Debatte um weit mehr als nur um Schnittstellen und Softwarekompatibilität. Es geht um die grundlegende Frage, wie Barrierefreiheit und Inklusion im digitalen Zeitalter gelebt werden sollen – und wie viel Flexibilität die Leistungserbringer dabei behalten dürfen.
Die Initiative der FINSOZ bietet einen Lösungsansatz, der das Recht auf digitale Teilhabe stärken will, ohne den Trägern ihre Autonomie zu nehmen. Ob dieser Spagat zwischen Pflicht und Freiheit gelingt, wird die politische Entscheidung zum GeDIG zeigen.
