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Telematikinfrastruktur FAQ

Antworten auf Ihre Fragen zur TI

Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zur Telematikinfrastruktur zusammengestellt. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick und verständliche Informationen zu bieten, damit Sie optimal von den Vorteilen der TI profitieren können. Egal, ob Sie Fragen zur Einrichtung, Nutzung oder den spezifischen Funktionen der Telematikinfrastruktur haben – hier finden Sie die passenden Antworten.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder individuelle Unterstützung benötigen, füllen Sie bitte das Formular unten auf dieser Seite aus.

Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet die Grundlage für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Sie fungiert als zentraler Knotenpunkt für die Digitalisierung und ermöglicht die Verwaltung und den sicheren Austausch sensibler Informationen zwischen verschiedenen Akteuren wie Patienten, medizinischem Fachpersonal, Krankenversicherungen, Apotheken und Ärzten. Die TI gewährleistet Sicherheit, Unabhängigkeit von bestimmten Systemen und eine nahtlose Integration über verschiedene Sektoren hinweg. Kernbestandteile der Telematikinfrastruktur sind verschiedene Anwendungen wie zum Beispiel das E-Rezept, die elektronische Patientenakte (ePA), KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und das elektronische Medikationsmanagement (eMP)

Was sind die Ziele der Telematikinfrastruktur?

Die Ziele der Telematikinfrastruktur sind die schnelle Bereitstellung medizinischer Informationen, die für die Behandlung von Patienten erforderlich sind, sowie die Gewährleistung einer schnellen und sicheren Kommunikation zwischen den Beteiligten. Ein zentraler technischer Aspekt ist die Interoperabilität, die es ermöglicht, dass unterschiedliche Systeme miteinander kommunizieren können. Zu diesem Zweck definiert die gematik in normativen Konzepten und Spezifikationen interoperable IT-Standards für alle Komponenten und Dienste in der Telematikinfrastruktur.

Wer ist verantwortlich fĂĽr die Telematikinfrastruktur?

Die Verantwortlichen fĂĽr die Telematikinfrastruktur (TI) sind maĂźgeblich die gematik und das Bundesamt fĂĽr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Die gematik ist für den Ausbau, die Modernisierung und die Sicherheit der TI zuständig. Sie ist eine Einrichtung, die vom Bundesministerium für Gesundheit, dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer getragen wird.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt kryptografische Verfahren, die die grundlegende Verschlüsselung der Kommunikation in der TI gewährleisten. Das BSI überprüft und passt die TI regelmäßig an die neuesten Entwicklungen an.

Die Verantwortung fĂĽr den Aufbau, die Definition und Durchsetzung nationaler Standards sowie den Ausbau der Telematikinfrastruktur liegt bei der gematik.

Anschluss an die Telematikinfrastruktur

Voraussetzungen und Anforderungen

Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein wichtiger Schritt fĂĽr Pflegeeinrichtungen sowie Praxen und medizinische Einrichtungen. In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf zentrale Fragen zum Anschluss an die TI, wie beispielsweise die Vorgehensweise beim Anschluss, die erforderlichen Komponenten sowie detaillierte Informationen zu den notwendigen Schritten. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service aus einer Hand, der Ihnen den gesamten Anschlussprozess an die Telematikinfrastruktur erleichtert.

Ab wann ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur Pflicht?

Die Umsetzung der TI in der ambulanten und stationären Pflege nach SBG XI ist zum 01.07.2025 verpflichtend.

Wie schlieĂźen wir uns an die TI an?

Am besten setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Um Ihnen die Telematik einfach zugänglich zu machen, bietet Sinfonie Ihnen als Anbieter im Sozial­wesen alles aus einer Hand an. Wir bieten Anschlussmöglichkeiten für die Telematik, unabhängig davon, ob Sie bereits Kunde von Sinfonie sind oder nicht. Für unsere Kunden organisieren wir kostenlose persönliche Erstgespräche, in denen wir gemeinsam erörtern, wie Sie die Vorteile der Telematik optimal nutzen können. Auch für Nicht-Kunden haben wir eine Vielzahl von Lösungen parat. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

Was heißt „Alles aus einer Hand?“

Mit uns haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie sicher und zuverlässig durch den Anschluss an die TI führt.

Wir übernehmen (fast) alles:

Beratung:

Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um die TI und den Anschluss Ihrer Einrichtung.

Vermittlung:

Wir vermitteln Ihnen die notwendigen Komponenten von zertifizierten Anbietern.

Installation:

Wir installieren die Hardware und Software und sorgen für die sichere Anbindung an die TI.

Support:

Wir stehen Ihnen auch nach dem Anschluss mit unserem kompetenten Support zur Seite.

Durch unsere Dienstleistungen genießen Sie verschiedene Vorteile. Zum einen profitieren Sie von einem hohen Maß an Komfort, da Sie nur einen einzigen Ansprechpartner für alle Belange rund um die Telematikinfrastruktur (TI) haben. Dies spart Ihnen nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch den Aufwand, sich mit den technischen Details auseinanderzusetzen, da wir diese vollständig für Sie übernehmen. Zudem können Sie sich auf die Sicherheit Ihrer Daten verlassen, denn wir gewährleisten deren umfassenden Schutz. Schließlich kommt Ihnen unsere umfassende Expertise und Erfahrung im Bereich der TI zugute, wodurch Sie stets optimal betreut werden.

Was sind die Voraussetzungen fĂĽr den Anschluss der Telematikinfrastruktur?

Für die Anbindung an die Telematik­infrastruktur im Sozial­wesen sind verschiedene Komponenten erforderlich. Diese technischen Komponenten unterliegen hohen Anforderungen an Funktion­alität und Sicherheit (Zertifizierung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informations­technik (BSI) und Zulassung von der gematik):

Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand an und erleichtern Ihnen so den Zugang zur Telematik. Melden Sie sich gerne bei uns und nutzen Sie die Vorteile der Telematik schnellst­möglich für sich.

Was ist der Konnektor und warum ist er notwendig?

Der Konnektor ist eine wichtige Sicherheitskomponente in der Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens. Seine Hauptfunktionen umfassen den sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur ĂĽber ein virtuelles privates Netzwerk (VPN), die Verwaltung von Smartcards fĂĽr die Authentifizierung, die elektronische Signatur und VerschlĂĽsselung von Dokumenten, sowie den Schutz der TI durch Firewalls und Application Gateways.

Zusätzlich schützt der Konnektor das private Netzwerk des Leistungserbringers und stellt eine sichere Ausführungsumgebung für Anwendungen bereit. Er unterstützt auch verschiedene Funktionen wie das Versichertenstammdaten-Management, die elektronische Signatur, den Medikationsplan und die elektronische Patientenakte. Durch Verschlüsselungstechniken gewährleistet er die Vertraulichkeit von Daten während der Übertragung.

Der Konnektor könnte sich in Ihrer Einrichtung befinden, jedoch empfehlen wir die Nutzung von TIaaS. Das bedeutet, der Konnektor steht nicht in der Einrichtung, sondern in einem Rechenzentrum.

Was sind PTV4+, PTV 5 und PTV 5+?

PTV steht fĂĽr “Produkttypversion” und bezeichnet verschiedene Versionen des Konnektors, der zentralen Komponente fĂĽr den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland. PTV 4 unterstĂĽtzt nur die ePA in Stufe 1, ab PTV 4+ wird, zusätzlich zur Funktionalität von PTV 4, auch die Komfortsignatur unterstĂĽtzt. PTV 5 unterstĂĽtzt die ePA in Stufe 2 und PTV 5+ die Stufe 2.5.

Was ist der Kartenterminal fĂĽr die Telematik?

Ein eHealth-Kartenterminal (eHKT) ist ein spezielles Kartenlesegerät, das für die Telematikinfrastruktur (TI) entwickelt wurde. Es ist in der Lage, verschiedene Arten von Smartcards zu erkennen und zu lesen, die im Gesundheitswesen verwendet werden. Dazu gehören die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der Heilberufsausweis (eHBA), die Institutionskarte (SMC-B) sowie die Krankenversicherungskarten von privat Versicherten.

Das eHKT spielt eine zentrale Rolle bei der Identifikation von Versicherten, medizinischen Fachkräften und Einrichtungen. Zudem ermöglicht es die sichere Eingabe von PINs, die für Versicherte oder Leistungserbringer erforderlich sind.

Ausgestattet ist das eHealth-Kartenterminal mit einem Display, einer PIN-Eingabetastatur (PIN-Pad) und mehreren Kartenslots: mindestens einem ID-1-Kartenslot und mindestens zwei ID-000-Kartenslots.

Ein Kartenlesegerät muss von der gematik zugelassen sein. Wir bieten in der Regel das eHealth Terminal ST-1506 von Cherry an.

Was bedeutet gSMC-KT?

Das gerätespezifische Security Modul Card des Kartenterminals ist eine Karte zur Autorisierung, die im Karten-Terminal eingesteckt wird. Es erlaubt das „Pairing“ vom Terminal mit dem Konnektor. Wenn Sie einen neuen Kartenterminal kaufen, wird die gSMC-KT mitgeliefert. Nach 5 Jahren muss es ausgetauscht werden, da das hinterlegte Zertifikat nach 5 Jahren abläuft.

Was heiĂźt Sichere Lieferkette (SLK)?

Die Sichere Lieferkette (SLK) in der Telematikinfrastruktur (TI) ist ein Prozess, der sicherstellt, dass alle Komponenten der TI, von der Hardware bis zur Software, vor Manipulationen und unberechtigtem Zugriff geschĂĽtzt sind. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, da die TI sensible Daten wie Patientendaten und Krankenkassendaten verarbeitet. Hersteller und Betreiber von TI-Komponenten mĂĽssen die Anforderungen der SLK erfĂĽllen. Dies wird durch Zertifizierungen und Audits sichergestellt.

Was ist Kommunikation in Medizinwesen (KIM)?

KIM bedeutet Kommunikation im Medizinwesen und ist ein vom deutschen Unternehmen gematik entwickelter Standard fĂĽr die sichere elektronische Ăśbermittlung im Gesundheitswesen. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Telematikinfrastruktur (TI).

KIM revolutioniert den Austausch von Nachrichten und Dokumenten. Schnell, zuverlässig und vor allem sicher ermöglicht KIM den E-Mail-Verkehr mit oder ohne Anhang. Dabei werden behandlungs-, therapie- und abrechnungsrelevante Daten wie Arztbriefe und Befunde über die Telematikinfrastruktur versendet. KIM, vormals bekannt als KOM-LE, schafft eine geschützte Umgebung für den elektronischen Datenaustausch zwischen registrierten Nutzern der TI. Dies umfasst Einrichtungen wie Praxen, Versorgungszentren, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Apotheken sowie deren Interessensvertretungen und Krankenversicherungen.

Was sind KIM Domänen?

KIM Domänen, auch oft bekannt als KIM-Adressen sind vergleichbar mit E-Mail-Adressen und werden für den Versand und Empfang von KIM-Nachrichten verwendet. KIM-Domänen stehen in drei Arten zur Verfügung:

  • Die Partnerdomäne, die z. B. so aussieht: <tn-orga>@<PartnerDomäne>.kim.telematik
  • Die Premium Wunschdomäne ersetzt den Partner in der Domain: <tn-orga>@<PremiumDomäne>.kim.telematik
  • Subdomäne sind fĂĽr beide Partner und Premium Domäne gleichfalls verfĂĽgbar: <tn-orga>@<SubDomäne>.<PremiumoderPartnerDomäne>.kim.telematik

Angesichts der Tatsache, dass die KIM-Adresse einer Institution oder Person im zentralen Verzeichnisdienst für IT-Adressen angezeigt wird und andere Institutionen über dieses Verzeichnis nach Ihrer KIM-Adresse suchen können, ist es wichtig, bei der Auswahl Ihrer KIM-Adresse auf eine klare Identifizierung zu achten.

Was sind die Voraussetzungen, um KIM zu verwenden?

Um KIM zu verwenden, braucht man einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur und ein Primärsystem mit KIM-Client, wie z. B. Sinfonie.

Was ist ein KIM-Client?

Ein KIM-Client ist eine Software, die den sicheren elektronischen Datenaustausch zwischen Akteuren im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht. Im Gegensatz zu herkömmlichen E-Mail-Clients wie Outlook oder Thunderbird, die für die Kommunikation über das Internet konzipiert sind, dient ein KIM-Client dem vertraulichen Austausch von sensiblen medizinischen Daten innerhalb des deutschen Gesundheitssystems.

KIM funktioniert ähnlich wie ein E-Mail-Programm, jedoch werden alle Nachrichten automatisch verschlüsselt und signiert, bevor sie versendet werden. Erst beim Empfänger wird die Nachricht wieder entschlüsselt. Dadurch können vertrauliche Informationen wie Arztbriefe, Befunde oder Abrechnungen sicher zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und anderen angeschlossenen Einrichtungen ausgetauscht werden, ohne dass Unbefugte Zugriff auf die Daten erhalten.

Was sind eHBA und SMC-B Ausweise?

Mitarbeiter von Heilberufen erhalten patientenbezogenen Zugriff auf die Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Dieser Zugriff wird durch den Einsatz eines entsprechenden Kartenlesegeräts (Kartenterminals) in Verbindung mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Security Module Card Typ B (SMC-B) ermöglicht.

Der eHBA, der elektronische Heilberufsausweis, ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat, die der persönlichen Identifikation und Authentifizierung von medizinischen Fachkräften im digitalen Gesundheitswesen dient. Er ermöglicht es Ärzten, Zahnärzten, Pflegediensten und anderen Heilberuflern, sich sicher in der Telematikinfrastruktur (TI) anzumelden und auf verschiedene Anwendungen zuzugreifen.

Die SMC-B ist die Komponente zur Authentifizierung der Leistungserbringerinstitution, auch bekannt als „Praxiskarte“ oder „elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis“. Sie ist ein elektronischer Schlüsselspeicher im SIM-Karten-Format, die es Einrichtungen wie Apotheken, Praxen oder Pflegeeinrichtungen ermöglicht, sich gegenüber der Telematikinfrastruktur auszuweisen.

Beide Karten sind notwendig, um die Vorteile der TI im vollen Umfang nutzen zu können. Die gleichzeitige Verwendung dieser beiden Instrumente zur Authentifizierung erfüllt die hohen Anforderungen an den Datenschutz der Patientendaten.

    Wie kann ich eHBA Ausweise bestellen?

    Heilberufler ohne eigene Körperschaften, denen gesetzlich die Aufgabe der Ausstellung von eHBA zugewiesen ist, beantragen ihren elektronischen Heilberufsausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Diesen Antrag können sowohl selbstständige Heilberufler als auch Angestellte in Praxen, Pflegeeinrichtungen oder anderen Leistungserbringungsinstitutionen stellen. Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Berufserlaubnisurkunde in digitaler Form, beispielsweise als Foto oder PDF. Zur Anmeldung im NRW Serviceportal können Sie entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweisdokuments verwenden oder Ihre BundID nutzen. Es empfehlt sich die BundID zu verwenden, da zukünftig die Anmeldung nur noch mit BundID möglich sein wird. Das eGBR leitet Ihren Antrag sofort an die zuständige Stelle weiter, welche Ihre Berufserlaubnis ausgestellt oder bestätigt hat. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer. Mit dieser Nummer können Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis bei einem der folgenden anerkannten Vertrauensdiensteanbieter Ihrer Wahl bestellen:

    • D-Trust GmbH | Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
      Deutsche
    • Telekom/T-Systems
    • medisign GmbH

    Während des Antragsprozesses beim eGBR wählen Sie bereits Ihren Vertrauensdiensteanbieter aus. Nachdem Sie Ihren eHBA bestellt haben, wird der von Ihnen gewählte Vertrauensdiensteanbieter Ihre Berechtigung zur Erhaltung des eHBA mit der angegebenen Vorgangsnummer beim eGBR abfragen.
    Das eGBR schickt Ihnen nach erfolgreicher Antragstellung eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nachdem Sie einmal einen Antrag auf Herausgabe eines eHBA beim eGBR gestellt haben, ist keine erneute Antragstellung erforderlich.

    Ihr eHBA hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Wir empfehlen Ihnen, den Folgeantrag für neue eHBA bei Ihrem Vertrauensdiensteanbieter zu stellen, bevor die Gültigkeit abläuft.

    Wie kann ich SMC-B Karten bestellen?

    Eine SMC-B darf ausschließlich an Institutionen ausgegeben werden, denen eine Person mit eHBA zugeordnet werden kann. Darüber hinaus ist es grundsätzlich erforderlich, dass SMC-B nur an Personen ausgeliefert werden, die für die entsprechende Leistungserbringerinstitution im Außenverhältnis vertretungsberechtigt sind, wie beispielsweise die Geschäftsführung, Prokuristen oder Vereinsvorstände. In bestimmten Fällen können Dritte, wie zum Beispiel Pflegedienstleitungen, durch eine schriftliche Einzelvollmacht einer vertretungsberechtigten Person ermächtigt werden, die Beantragung und Entgegennahme der SMC-B im Namen dieser Leistungserbringerinstitution vorzunehmen. Sie bestellen den Ausweis jedenfalls bei der eGBR.

    Für die Antragstellung benötigen Sie:

    • Geburtsdatum, Geburtsort und Meldeadresse der vertretungsberechtigten Person Ihrer Institution sowie gegebenenfalls einen Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht, Satzung, GeschäftsfĂĽhrervertrag oder anderer Vertrag).
    • Ihr Institutionskennzeichen („IK-Nummer“).
    • Die eHBA-Nummer der Person innerhalb Ihrer Institution, die ĂĽber einen eHBA verfĂĽgt.

    Zur Anmeldung im NRW Serviceportal können Sie entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweisdokuments verwenden oder Ihre BundID nutzen. Alternativ können Sie sich auch in Ihrem ELSTER-Unternehmenskonto anmelden. Es empfehlt sich die BundID zu verwenden, da zukünftig die Anmeldung nur noch mit BundID möglich sein wird.

    Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer. Mit dieser Vorgangsnummer können Sie Ihre SMC-B bei einem der folgenden zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter Ihrer Wahl bestellen:

    • D-Trust GmbH | Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
    • Deutsche Telekom/T-Systems
    • medisign GmbH 

    Ihren Vertrauensdiensteanbieter wählen Sie bereits im Rahmen der Antragstellung beim eGBR aus. Nach Ihrer Bestellung fragt der von Ihnen ausgewählte Vertrauensdiensteanbieter die Berechtigung Ihrer Institution zum Erhalt einer SMC-B mit der von Ihnen angegebenen Vorgangsnummer beim eGBR ab.

    Das eGBR sendet Ihnen nach erfolgreicher Antragstellung per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Sobald Sie einmal einen Erst- oder Folgeantrag auf Herausgabe einer SMC-B beim eGBR gestellt haben, ist es nicht erforderlich, diesen Antrag erneut zu stellen.

    Ihre SMC-B ist grundsätzlich fünf Jahre lang gültig. Um zum Ablauf der Gültigkeit eine neue SMC-B zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig einen Verlängerungsantrag beim eGBR zu stellen.

    Was ist das eGBR?

    Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist zuständig für Heilberufler und Leistungserbringerinstitutionen, die nicht über eigene Körperschaften verfügen, denen die Aufgabe der Ausgabe von eHBA und SMC-B gesetzlich übertragen wurde. In Zukunft werden eHBA und SMC-B beispielsweise an Pflegefachkräfte, Hebammen, Physiotherapeuten und Notfallsanitäter bundesweit zentral vom eGBR herausgegeben. Das eGBR ist als gemeinsame Stelle der Bundesländer bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen angesiedelt.

    Was bedeutet VPN-Zugangsdienst?

    Ein VPN-Zugangsdienst (Virtual Private Network Access Service) ermöglicht medizinischen Einrichtungen und Leistungserbringern (z. B. Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen) eine sichere und zuverlässige Anbindung an die TI und zum optionalen Secure Internet Service (SIS).

    Als Transportinfrastruktur zwischen dem Netzwerk des autorisierten Benutzers und dem VPN-Zugangsdienst wird in der Regel das öffentliche Internet verwendet. Über diese Infrastruktur werden sichere Verbindungen von den Konnektoren zu einer Anzahl zentraler VPN-Konzentratoren hergestellt. Die Zugriffssicherheit wird durch eine beidseitige, auf Zertifikaten basierende Authentifizierung gewährleistet. Um die Vertraulichkeit und Integrität der übertragenen Daten zu gewährleisten, werden kryptografische Verfahren eingesetzt.

    Was bedeutet Primärsystem in der TI?

    In der Telematikinfrastruktur (TI) für die Pflege in Deutschland bezeichnet ein Primärsystem die zentrale Softwareanwendung, die von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zur Verwaltung von Patientendaten, zur Dokumentation von Pflegeleistungen und zur Erfüllung ihrer administrativen Pflichten eingesetzt wird. Sinfonie ist ein Primärsystem für die TI.

    Kosten fĂĽr den Anschluss an die Telematikinfrastruktur

    Verfahren und RĂĽckerstattungsansprĂĽche

    Hier zeigen wir Ihnen, was Sie benötigen, um Ihren Anschluss an die Telematikinfrastruktur zu sichern. Klicken oder tippen Sie auf die Frage, um mehr zu lesen.

    Was kostet der Anschluss an der TI?

    Die Kosten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) variieren je nach den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der Pflegeeinrichtungen. Sie setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, darunter Hard- und Softwarekomponenten sowie einmalige und monatliche Gebühren. Unter anderem hängen die Kosten davon ab, ob Sie sich für den Kauf eines Konnektors entscheiden oder ob Sie eine Miete in einem Rechenzentrum bevorzugen. Auch die Anzahl der benötigten Kartenterminals, die Art der KIM-Domain und die Lizenzgebühren für die Software beeinflussen die Gesamtkosten. Nicht zu vergessen sind auch die Kosten für Remote-Installation, Lieferung, Einrichtung und Implementierung.

     

    Wie sieht es mit einer Refinanzierung fĂĽr den TI-Anschluss aus?

    Eine Refinanzierung erfolgt nach der Änderung von § 106b SGB XI (in Verbindung mit § 380 Absatz 2 Nr. 4 SGB V).

    Ausstattungs- und Betriebskosten werden durch eine monatliche TI-Pauschale erstattet. Diese werden Quartalsweise ausgezahlt.

    Zusätzlich hierzu gibt es zwei Zuschlagspauschalen für eHBA Gebühren. 

    Nach § 106b SGB XI

    Nach § 106b SGB XI ist die TI-Pauschale nicht mehr an die Infrastruktur gebunden, sondern an den Versorgungsvertrag. Das bedeutet, dass die Pauschale an ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ausgezahlt wird, die gemäß § 72 SGB XI zugelassen sind, unabhängig davon, ob sie gleichzeitig Leistungen nach verschiedenen Paragrafen (unter anderem § 24g, 37, 37b, 37c, 39a Absatz 1 und 39c) des SGB V erbringen. Die Pauschale wird außerdem bezahlt an einzelne Pflegeeinrichtungen, die unter einen einheitlichen Versorgungsvertrag (Gesamtversorgungsvertrag) i. S. d. § 72 Absatz 2 SGB XI fallen. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Träger mit einem Pflegedienst und einer Tagespflege mit unterschiedlichen Versorgungsverträgen Anspruch auf die Pauschale für jede einzelne Einrichtung hat, in diesem Fall also zwei.

    Nach § 380 Absatz 2 Nr. 4 SGB V

    Nach § 380 Absatz 2 Nr. 4 SGB V gilt die Regelung für Leistungserbringer, die keine Leistungen nach dem SGB XI abrechnen, wie beispielsweise häusliche Pflege, häusliche Krankenpflege, spezialisierte Palliativversorgung, außerklinische Intensivpflege, stationäre Hospizleistungen und Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit.

    Die TI-Pauschale darf nur einmal von einer Pflegeeinrichtung berechnet werden, die gemäß § 72 SGB XI definiert ist, selbst wenn Leistungen nach dem SGB V zusätzlich abgerechnet werden.

    Die Grundpauschale pro Versorgungsvertrag beläuft sich auf 192,80 € pro Monat, was einer Auszahlung von 578,40 € pro Quartal entspricht. Die beiden Pauschalen für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) betragen jeweils 7,20 € im Monat oder insgesamt 43,20 € pro Quartal. Eine bevorstehende Erhöhung auf 200,22 € und 7,48 € ist in Aussicht.

    Anträge können seit dem 24.04.2024 gestellt werden. Einrichtungen, die sich frühzeitig angeschlossen haben, werden erfreut sein zu erfahren, dass Anträge rückwirkend zum 01.07.2023 akzeptiert werden. Es gibt jedoch Bedingungen zu beachten, wenn bereits eine Finanzierung nach dem alten Modell bezogen wurde.

    Telematikinfrastruktur Glossar

    Wichtige Begriffe und Definitionen

    In der Welt der digitalen Pflege und der Telematikinfrastruktur (TI) gibt es viele Fachbegriffe und Abkürzungen, die nicht immer sofort verständlich sind. Unser Glossar soll Ihnen dabei helfen, sich in diesem komplexen Themenbereich besser zurechtzufinden.

    Hier haben wir für Sie die wichtigsten Begriffe und deren Definitionen zusammengestellt. Ob Sie nun neu in der Thematik sind oder Ihr Wissen vertiefen möchten – unser Glossar bietet Ihnen klare und verständliche Erklärungen, damit Sie stets den Überblick behalten.

    Sollten Sie auf Begriffe stoßen, die in unserem Glossar noch fehlen, lassen Sie es uns gerne wissen. Unser Ziel ist es, dieses Nachschlagewerk kontinuierlich zu erweitern und zu verbessern, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Klicken oder tippen Sie auf die Frage, um mehr zu lesen.

    TI 2.0

    Die TI 2.0 bezeichnet eine vollständig digitale Telematikinfrastruktur, die zahlreiche innovative Funktionen bietet. Dazu gehören ein digitaler Ausweis in Form der GesundheitsID auf dem Smartphone, die Option von Videosprechstunden sowie der persönliche Zugriff und Einblick in die elektronische Patientenakte (ePA) zu jeder Zeit. Im Vergleich zu früheren Versionen strebt die TI 2.0 eine höhere Benutzerfreundlichkeit ohne Zugangshürden (auch ohne Konnektor oder Hardware) an und setzt dabei auf modernste Technologien, um die Sicherheit zu maximieren. Alle Zugriffe auf die Daten werden wechselseitig und auf Echtheit geprüft. Die TI 2.0 basiert auf höchsten Sicherheitsstandards und verspricht für jede und jeden die passende Lösung anzubieten. So wird zum Beispiel die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte für Versicherte ohne Smartphone weiterhin möglich sein.

    Das Konzept für TI 2.0 verdeutlicht, wie durch eine moderne Zero-Trust-Architektur der Schutz von Daten auch bei einem Zugriff über das offene Internet gewährleistet werden kann. Dies wird durch eine dynamische Überprüfung von aktuellen Informationen zu Nutzer, Gerät und Kontext der Anfrage ermöglicht. Die TI 2.0 strebt eine Reihe von Kernpunkten an, um eine optimale Nutzung zu gewährleisten. Dazu gehört zunächst eine einfache Verwendung für TI-Anwender, wodurch die Nutzung für alle Beteiligten so unkompliziert wie möglich gestaltet wird. Weiterhin sollen niedrige Zugriffshürden etabliert werden, um den Zugang zu den verschiedenen Funktionen der Telematikinfrastruktur zu erleichtern. Gleichzeitig sind eine verbesserte Sicherheit und Usability ein zentrales Anliegen, um die Daten der Nutzer zu schützen und damit eine benutzerfreundliche Erfahrung zu bieten. Darüber hinaus wird ein ganzheitlicher Sicherheitsansatz verfolgt, der sämtliche Aspekte der Sicherheit abdeckt. Die TI 2.0 strebt außerdem Flexibilität an, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Sie ist zukunftsorientiert ausgerichtet, um auch künftige Entwicklungen und Anforderungen in der Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen.

    TI as a Service (TIaaS)?

    TIaaS steht für „Telematikinfrastruktur as a Service“ und kann als „Telematikinfrastruktur als Dienstleistung“ übersetzt werden. Es handelt sich um ein spezielles Modell für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI).

    Ähnlich wie bei anderen „as a Service“-Modellen wie SaaS (Software as a Service) buchen Nutzer einen Service, für den sie eine monatliche Gebühr zahlen. Dieses Modell wird oft als Abonnement oder Subskriptionsmodell bezeichnet.

    Im Falle von TIaaS besteht die angebotene Dienstleistung darin, dass Nutzer vom Anbieter an die Telematikinfrastruktur angebunden werden. Der Hardware Konnektor befindet sich dabei im Rechenzentrum des Anbieters. Perspektivisch ist auch eine rein softwarebasierte Lösung für den Konnektor denkbar. Die Techniker des Anbieters kümmern sich um Sicherheits- und Funktionsupdates, überwachen die Anbindung und stellen sicher, dass der Anschluss stets erreichbar ist.

    Vor Ort in der Einrichtung werden zwar noch Kartenterminals für bestimmte Anwendungen benötigt, aber mit der Einführung von TI 2.0 und digitalen Ausweisen ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis diese nicht mehr zwingend erforderlich sind.

    TIaaS bietet mehrere Vorteile. Da der Konnektor extern betrieben wird, sind geringere IT-Kenntnisse erforderlich, da die eigene Wartung und Administration für die Pflegeeinrichtung entfallen. Zudem können die Investitionskosten für eigene Hardware potenziell niedriger ausfallen, was zu geringeren Gesamtkosten führt. Ein weiterer Vorteil ist die Skalierbarkeit des Services, der flexibel an die Bedürfnisse der Pflegeeinrichtung angepasst werden kann.

      TI-Gateway und Highspeed-Konnektoren

      Das TI-Gateway ist ein Dienst, der es ermöglicht, auf die Installation von Einbox-Konnektoren in Praxen vor Ort zu verzichten, indem er den TI-Anschluss über Highspeed-Konnektoren in geprüften Rechenzentren bereitstellt. Die Betriebsverantwortung des Highspeed-Konnektors liegt dann beim Anbieter des TI-Gateways. Die technischen Komponenten gewährleisten unter anderem eine sichere Anbindung einer Institution via Internetanschluss an den Highspeed-Konnektor in diesem Rechenzentrum. Für die Nutzung des TI-Gateways wird die Einrichtung einen Vertrag mit einem Dienstleister eingehen, der den Anschluss, Betrieb und Support garantiert.

      Die praktische Benutzung vom TI-Gateway wird sich für die Pflegeeinrichtung nicht von TIaaS unterscheiden. Der Konnektor im Rechenzentrum, der für den TI-Anschluss benutzt wird, wird als High-Speed Konnektor zertifiziert und entsprechend zugelassen. Der Highspeed-Konnektor ist viel leistungsfähiger als herkömmliche Einbox-Konnektoren und Konnektoren von TIaaS und kann mit viel mehr Einrichtungen parallel umgehen. Im Umkehrschluss ist es so, dass viel weniger Konnektoren gepflegt und gewartet werden müssen. (Dies soll Ersparnis für alle bedeuten.)

      TI Anwendung

      TI Anwendungen sind die Bestandteile der Telematikinfrastruktur, die von Akteuren der TI verwendet werden. Wir reden hier nicht von Hardware, die einen Anschluss an die TI ermöglichen, sondern von Apps, die man innerhalb der Infrastruktur anwenden kann. Beispiele von TI-Anwendungen sind das E-Rezept, die elektronische Patientenakte (ePA), KIM (Kommunikation in Medizinwesen), eMP (Elektronische Medikationsplan), Notfalldaten-Management (NFDM), Qualifizierte elektronische Signatur (QES), Versichertenstammdaten-Management (VSDM), TI-Messenger und WANDA. WANDA steht für „Weitere Anwendungen für den Datenaustausch in der Telematikinfrastruktur“. Die Anwendungen, die nicht von der gematik spezifiziert oder entwickelt werden, lassen sich in WANDA Basic und WANDA Smart Anwendungen unterscheiden – je nachdem, ob sie dabei auf einen TI-eigenen Dienst (z. B. den Verzeichnisdienst) zugreifen können.

      Elektronischen Patientenakte ePA

      Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Anwendung, die von der Krankenversicherung angeboten wird. Die Nutzung ist kostenlos und freiwillig. In der ePA können alle Dokumente rund um die Gesundheit sicher gespeichert werden, einschließlich Arztbriefen, Befunden, Diagnosen sowie Kopien des Notfalldatensatzes und des E-Medikationsplans von der elektronischen Gesundheitskarte. Darüber hinaus können der Mutterpass, Impfpass, das Zahnbonusheft und das Kinderuntersuchungsheft digital in der ePA gesichert werden. Versicherte behalten dabei die volle Kontrolle über alle ihre Daten und entscheiden allein, wer und für wie lange auf welche Dokumente zugreifen darf.

      MIOs und PIOs

      MIOs (Medizinische Informationsobjekte) und PIOs (Pflegerische Informationsobjekte) bieten eine standardisierte Methode zur Dokumentation und zum Austausch von Gesundheitsinformationen. Sie ermöglichen es Gesundheitsdienstleistern, Patientendaten effizient, sicher und ohne Informationsverlust system- und sektorenübergreifend zu teilen. 

      MIOs 

      Ein MIO definiert sich im Wesentlichen durch ein standardisiertes Datenformat, das dazu dient, bestimmte medizinische Informationen in einer elektronischen Patientenakte (ePA) zu speichern. MIOs können jedoch auch außerhalb der ePA verarbeitet werden, zum Beispiel als KIM-Nachricht an andere Einrichtungen.

      Ein praktisches Beispiel für ein MIO ist der digitale Impfpass. Sämtliche Details über den Impfstatus des Patienten werden in einem standardisierten Format in der ePA in MIOs gespeichert. Durch die Verwendung des interoperablen MIO-Standards ist es Gesundheitsdienstleistern bei entsprechend vorliegenden Berechtigungen für die ePA möglich, im Kontext der weiteren Versorgung auf diese Impfdaten zuzugreifen. Neben dem Impfpass wurden bereits weitere MIOs wie der Mutterpass 1.1.0 oder die Patientenkurzakte 1.0.0 entwickelt.

      PIOs

      PIOs sind technisch gesehen MIOs, enthalten jedoch keine medizinischen, sondern pflegerische Informationen. Während sich MIOs ausschließlich auf die medizinische Versorgung konzentrieren, sind PIOs speziell auf den Pflegebereich ausgerichtet und ermöglichen eine standardisierte Erfassung, Dokumentation und Weitergabe von pflegerelevanten Daten. Durch die Bereitstellung eines strukturierten Rahmens für pflegerelevante Daten fördern PIOs eine effektive Kommunikation und Koordination innerhalb der interdisziplinären Pflegeteams und Gesundheitsdienstleister.

      Ein praktisches Beispiel für ein PIO ist der PIO Überleitungsbogen. Die Überleitung einer zu pflegenden Person von beispielsweise einem Krankenhaus in ein Pflegeheim kann durch das PIO dokumentiert und als KIM-Nachricht (Kommunikation im Gesundheitswesen) vom Krankenhaus an das Pflegeheim versendet werden. Der PIO-Überleitungsbogen ist standardisiert und erleichtert somit den bundesweiten Austausch pflege- und versorgungsrelevanter Informationen zwischen verschiedenen Einrichtungen im Gesundheitswesen. Neben der Möglichkeit, PIOs in die ePA zu integrieren, kann der digitale Überleitungsbogen zukünftig auch als KIM-Nachricht zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern und sektorenübergreifend ausgetauscht werden.  

      Mit § 355 Abs. 1 SGB V hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den gesetzlichen Auftrag erhalten, die semantische und syntaktische Interoperabilität für die Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) festzulegen.

      DiGA

      Die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), auch als “Apps auf Rezept” bekannt, sind digitale Medizinprodukte niedriger Risikoklassen, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Sie können den Versicherten bei der Behandlung von Erkrankungen oder der Bewältigung von Beeinträchtigungen unterstützen. Die Anwendungsfelder von DiGA sind vielfältig und reichen von der Diabetologie über die Kardiologie, Logopädie, Psychotherapie bis hin zur Physiotherapie. Diese Anwendungen bieten einen breiten Überblick über die zahlreichen Einsatzgebiete.

      DiGA können in Form von Gesundheits-Apps für Smartphones, browserbasierten Webanwendungen oder Software für klassische Desktop-Rechner vorliegen. Sie bieten den Vorteil, dass sie flexibel und leicht zugänglich sind, was den Einsatz und die Integration in den Behandlungsalltag erleichtert. Durch ihre digitale Natur können sie auch eine kontinuierliche Überwachung und Unterstützung der Patienten ermöglichen, was zu einer verbesserten Versorgung beitragen kann.

      Die DiGA-Verordnung (DiGAV) legt fest, dass DiGA-Hersteller verpflichtet sind, Daten aus der DiGA auf Wunsch des Nutzers in die elektronische Patientenakte (ePA) zu übertragen. Wenn der Nutzer dem behandelnden Leistungserbringer Zugriff auf die ePA gewährt hat, kann dieser die relevanten DiGA-Daten aus seinem vertrauten Primärsystem einsehen, ohne eine spezielle Schnittstelle für die DiGA verwenden zu müssen.

      Die Daten sollen in Form eines spezifizierten DiGA-MIOs (Medizinisches Informationsobjekt) in die ePA eingestellt werden, können jedoch technisch auch als PDF-Dokument abgelegt werden. Da der Zugang zum geschlossenen Netz der Telematikinfrastruktur (TI) für das Einstellen von Daten in die ePA derzeit nur über einen Konnektor in Verbindung mit einer sogenannten SMC-B DiGA (die einen Teilnehmer der TI eindeutig identifiziert) möglich ist, müssen sich DiGA-Hersteller mit den entsprechenden Komponenten für die Umsetzung dieses Anwendungsfalls ausstatten.

      Kurz gesagt, DiGa sind Apps auf Endgeräten. Die Information, die aus diesen Apps zu entnehmen ist, soll in einer Form gespeichert werden, die die ePA lesen kann, sprich ein MIO. Die MIO ist in der ePA, und die ePA ist eine TI-Anwendung, ein Kernbaustein der Telematikinfrastruktur.

      DigiG

      Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) ist seit 26.03.2024 in Kraft. Das Digital-Gesetz zielt darauf ab, den Einsatz digitaler Lösungen im Gesundheitswesen zu fördern, um den Behandlungsalltag für Ärzte, Ärztinnen und Patienten zu erleichtern. Ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Versicherten. Die ePA soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen.

      Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingeführt, um den Prozess der Arzneimittelverordnung zu vereinfachen und die Sicherheit zu erhöhen.

      Das Digital-Gesetz (DigiG) und seine MaĂźnahmen sollen dazu beitragen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu beschleunigen und die Versorgung der Patienten zu verbessern.

      eGK und GesundheitsID

      Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine physische Krankenversichertenkarte in Kreditkartenformat.

      Die GesundheitsID wird ebenfalls von der Krankenkasse ausgegeben und ermöglicht es, sich online im Gesundheitswesen zu identifizieren und digitale Dienste zu nutzen. Sie kann beispielsweise genutzt werden, um sich in Apps wie der elektronischen Patientenakte (ePA) oder der E-Rezept-App anzumelden. Seit Januar 2024 sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, auf Wunsch eine GesundheitsID auszustellen. Die Nutzung dieser ID ist freiwillig. Um die GesundheitsID verwenden zu können, wird ein mobiles Endgerät benötigt. Die persönlichen Daten werden selbstverständlich durch verschiedene Sicherheitsverfahren geschützt.

      Elektronische Verordnung (eVo)

      Ă„hnlich wie das eRezept ist eine eVo eine Verordnung, zum Beispiel von Heilmitteln, die elektronisch ausgestellt wird. Dies soll ab Januar 2027 ebenfalls ĂĽber die TI abgewickelt werden.

      Verzeichnisdienst (VZD) der gematik

      Der Verzeichnisdienst (VZD) ist eine zentrale Komponente der Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland. Er dient als Adressbuch für alle Teilnehmer der TI und ermöglicht die Suche, Identifikation und Adressierung von Leistungserbringern, Organisationen des Gesundheitswesens und anderen Nutzern der TI. Der Verzeichnisdienst wird von der gematik betrieben und ist der Öffentlichkeit nicht direkt zugänglich. Nur registrierte Teilnehmer der TI können den VZD nutzen.