Verbesserungen für Anwender
Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) setzt die gesetzlichen Vorgaben aus § 293 Absatz 8 SGB V um und richtet sich an ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sowie Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI. Für die Umsetzung hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die BeVaP-Anwendung entwickelt. Es besteht dort die Möglichkeit, ein Beschäftigtenverzeichnis der ambulant Pflegenden für die eigene Organisation zentral zu erstellen und zu verwalten. Kürzlich wurde ein neues Release der BeVaP-Anwendung veröffentlicht, das einige spannende Neuerungen mit sich bringt.
Exportmöglichkeit eines PDF-Dokuments
Eine dieser Verbesserungen ist die Möglichkeit, ein PDF-Dokument mit den Daten einer Pflegeperson zu Dokumentationszwecken herunterzuladen, inklusiv Name, Geburtsdatum und die vergebene LBNR-Nummer.
Änderung der Benutzerkennung
Ein weiteres Highlight des neuesten Releases besteht darin, dass die Benutzerkennung, also die E-Mail-Adresse, geändert werden kann. Dies trägt zur Verbesserung der Sicherheit bei und ermöglicht es allen Benutzern, eine aktuelle E-Mail-Adresse als Benutzerkennung zu verwenden.
Deaktivierung und Reaktivierung einer Organisation
Zusätzlich bietet das Update die Option, die Organisation zu deaktivieren oder wieder zu aktivieren. Diese Funktion mag nicht für jeden relevant sein, aber für diejenigen, die darauf angewiesen sind, besteht nun die Möglichkeit dazu.
Verbesserte Suchoptionen
Die Such- und Sortierfunktionen wurden verbessert. Jetzt können Anwender z. B. nach Name oder LBNR sortieren.
Eine wichtige Zusatzbemerkung an dieser Stelle zur Verwendung der lebenslangen Beschäftigtennummern (LBNR) beim elektronischen Datenaustausch zur Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen: Die Übergangsregelung in Bezug auf der “Ersatz-Beschäftigtennummern” gilt nur noch bis 30. September 2023. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Verwendung der LBNR für Leistungen, die unter den § 292(8) SGB V fallen, vorgeschrieben. Sind diese Nummern nicht vorhanden, konnte im Übergangszeitraum die sogenannte “Ersatz-Beschäftigtennummer” verwendet werden. Ab 1. Oktober muss mit der zugeteilten LBNR des jeweils Pflegenden abgerechnet werden.
Diejenigen, die die LBNR noch nicht aktiv verwenden und mehr zum Thema in Bezug auf Sinfonie wissen möchten, können gerne Kontakt mit unserer Kundenbetreuung aufnehmen.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen zur BeVaP Anwendung schauen Sie gerne auf die BeVaP-Hilfeseite. Es stehen Antworten auf verschiedene FAQs zur Verfügung sowie ein Handbuch mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
Quelle: Pressemeldung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bildquelle: BfArM/Frank Rümmele: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte