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Pflege und Digitalisierung 2025: Wichtige Neuerungen und ihre Auswirkungen

Letzte Aktualisierung: Dec 18, 2024 | Alle Beiträge, Branchennews, Fachliches, Sinfonie

Was bringt 2025?

Das Jahr 2025 steht im Zeichen wichtiger Reformen und technischer Fortschritte. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir vier zentrale Themen, die 2025 prägen werden:

  • Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
  • Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)
  • E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte
  • verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

Erhöhung der Leistungsbeträge

Zum 01. Januar 2025 steigen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung in Deutschland um 4,5 Prozent. Dies betrifft sowohl das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen ab Pflegegrad 2 sowie die Leistungen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege. Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines Gemeinsamen Jahresbetrags ab Juli 2025. Er fasst die bisherigen Leistungsbeträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen und beträgt 3.539 Euro jährlich. Bis zur Einführung dieser Regelung steigen die Leistungsbeträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ebenfalls um 4,5 Prozent an. Zusätzlich werden auch der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige, der Zuschuss für Pflegehilfsmittel und der Wohngruppenzuschlag erhöht. Die neuen Zahlen können diesem Blogpost entnommen werden.

Bereitstellung der elektronischen Patientenakte

Als Kernelement des Digital-Gesetzes wird ab 2025 die ePA für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Die ePA dient als digitaler Speicher für Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Arztbriefe, Notfalldaten, Medikationspläne, Laborwerte, Röntgenbilder sowie Impf- und Mutterpässe. Die Bereitstellung der ePA für alle gesetzlich Versicherten soll die pflegerische und medizinische Versorgung verbessern, indem sie den Austausch von Gesundheitsdaten erleichtert, Doppeluntersuchungen vermeidet und im Notfall schnell Zugriff auf wichtige Informationen ermöglicht. Auch für die Pflege wird die ePA einige Änderungen mit sich bringen, doch konkrete Auswirkungen und positive Effekte sind erst ab der zweiten Jahreshälfte 2025 zu erwarten. Die bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten könnte insbesondere den Austausch zwischen Pflegekräften, Ärzten und anderen Beteiligten erleichtern und so die Versorgungsqualität steigern. Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten freiwillig. Ist keine ePA gewünscht, muss der Nutzung gegenüber der Krankenkasse widersprochen werden. Durch diese Opt-out-Regelung erwartet der Gesetzgeber, dass künftig ein sehr hoher Anteil an GKV-Versicherten über eine ePA verfügen wird.

E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte

Ab dem 01.Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. Dies wird auch Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen betreffen. E-Rechnungen müssen einem strukturierten Format wie ZUGFeRD oder XRechnung entsprechen, einfache Papierrechnungen oder PDFs genügen den Anforderungen nicht mehr. Die Umstellung erfolgt stufenweise bis 2028. Anfangs dürfen Papierrechnungen und nicht-standardisierte elektronische Formate mit Zustimmung des Empfängers weiter genutzt werden. Ab 2028 sind jedoch ausschließlich E-Rechnungen im standardisierten Format zulässig. Unternehmen sind angehalten, frühzeitig die technischen Voraussetzungen zu schaffen und Mitarbeitende zu schulen, um die neuen Vorgaben erfüllen und den Übergang reibungslos gestalten zu können. Nähere Infos zur E-Rechnungspflicht finden sich in diesem Blogpost.

Anbindung an die TI-Infrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein sicheres, digitales Netzwerk, das Akteure des deutschen Gesundheitswesens miteinander verbindet, um einen schnellen und geschützten Austausch von Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Gesundheitsdienstleistern zu verbessern. Ab dem 01. Juli 2025 sind alle Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, an die TI angebunden zu sein. Diese Anbindung ermöglicht es Pflegeeinrichtungen beispielsweise auf Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) zuzugreifen, via KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen) sicher Daten untereinander auszutauschen oder elektronische Verordnungen (eVO) zu nutzen. Dadurch wird der Austausch von Patientendaten mit anderen Gesundheitsdienstleistern erleichtert. Um die Anbindung an die TI zu realisieren, werden bestimmte technische Komponenten wie beispielsweise ein Konnektor benötigt, welcher als Schnittstelle zur TI dient.

Gemeinsam mit der NetArt GmbH, welche auf Hardware und TI-Installationen spezialisiert ist, stellt Sinfonie sicher, dass alle Kunden umfassend betreut und reibungslos in die TI integriert werden können. Ein bedeutender Fortschritt in diesem Bereich ist das TI-Gateway, das im ersten Halbjahr 2025 flächendeckend eingeführt wird. Diese Lösung ermöglicht eine flexible und wartungsarme Anbindung an die TI, ohne dass umfangreiche Hardware vor Ort erforderlich ist. Sinfonie-Kunden profitieren von dieser modernen Technologie, die eine effiziente und zukunftssichere Integration in die digitale Gesundheitslandschaft gewährleistet. Mehr Informationen zum TI-Gateway können diesem Blogpost entnommen werden.