Auswirkungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG)
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist eine Reihe von Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörigen auf den Weg gebracht worden. Ab dem 01. Januar 2025 ist gemäß § 30 SGB XI eine Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 % in allen Leistungsbereichen geplant. In einer Vorabveröffentlichung hat das Bundesministerium für Gesundheit die neuen Leistungsbeträge in der sozialen Pflegeversicherung ab 2025 zur Verfügung gestellt. Diese werden in Kürze ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Für selbst beschaffte Pflegehilfen ab Pflegegrad 2 werden Leistungsberechtigten ab 01. Januar 2025 folgende monatliche Beträge als Pflegegeld zur Verfügung stehen:
Pflegegrad | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | – | – |
Pflegegrad 2 | 332 € | 347 € |
Pflegegrad 3 | 573 € | 599 € |
Pflegegrad 4 | 765 € | 800 € |
Pflegegrad 5 | 947 € | 990 € |
Die Pflegesachleistungen im ambulanten Bereich als auch die Leistungen für teil- und vollstationäre Pflege erhöhen sich monatlich jeweils entsprechend um 4,5 Prozentpunkte auf folgende Beträge:
Pflegegrad | Ambulant (§ 36) | Teilstationär (§ 41) | Stationär (§ 43) | |||
---|---|---|---|---|---|---|
2024 | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | |
Pflegegrad 1 | – | – | – | – | 125 € | 131 € |
Pflegegrad 2 | 761 € | 796 € | 689 € | 721 € | 770 € | 805 € |
Pflegegrad 3 | 1.432 € | 1.497 € | 1.298 € | 1.357 € | 1.262 € | 1.319 € |
Pflegegrad 4 | 1.778 € | 1.859 € | 1.612 € | 1.685 € | 1.775 € | 1.855 € |
Pflegegrad 5 | 2.200 € | 2.299 € | 1.995 € | 2.085 € | 2.005 € | 2.096 € |
Einführung des Entlastungsbudgets ab Juli 2025
Eine bedeutende Neuerung ist die Einführung des Entlastungsbudgets zum 01. Juli 2025 als gemeinsamen Jahresbetrag, welcher die bislang getrennten Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammenlegt. Es wird ein jährliches Budget von 3.539 € zur Verfügung stehen, das flexibel verwendet werden kann. Das bedeutet, dass künftig keine komplizierten Übertragungsregeln mehr beachtet werden müssen. Bis dahin wird der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege von 1.774 € auf 1.854 €, der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege von 1.612 € auf 1.685 € erhöht.
Weitere Änderungen und Anpassungen
Neben den Hauptleistungen werden auch kleinere Beträge angepasst. Der monatliche Entlastungsbetrag erhöht sich von 125 € auf 131 €. Auch der Zuschuss für Pflegehilfsmittel wird leicht von 40 € auf 42 € monatlich erhöht. Der Wohngruppenzuschlag erhöht sich über alle Pflegegrade hinweg von monatlich 214 € auf 224 €.
Sinfonie stellt Ihnen wie gewohnt die notwendigen Änderungen und Anpassungen mittels Update zur Verfügung.