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Sinfonie kurz und knapp

Wer und was ist Sinfonie?

Sinfonie ist eine Softwarelösung für Einrichtungen der Sozialwirtschaft. Als modulare Komplettlösung unterstützt Sinfonie zentrale Aufgaben in Dokumentation, Verwaltung, Planung, Abrechnung, Qualitäts­management, Controlling und mehr.

Wir sind ein inhabergeführtes Unternehmen und begleiten unsere Kunden mit einem eigenen Team aus Entwicklung, Produktmanagement, Kundenservice, Schulung und Projektumsetzung – alles aus einer Hand. Mehr Infos

Für wen ist Sinfonie?

Sinfonie passt für eine Vielzahl von Einrichtungsarten in der Altenhilfe, Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe sowie für Komplexträger, die verschiedene Einrichtungen in einer Datenbank verwalten möchten. Mehr Infos

Was macht Sinfonie besonders?

Sinfonie verbindet Individualität mit zentraler Datenhaltung. Die Software wird auf Ihre Einrichtung und Ihre Abläufe abgestimmt, während alle Daten in einer gemeinsamen Datenbank zusammengeführt werden – auch über mehrere Standorte und Einrichtungsarten hinweg. Das macht Sinfonie stark für Einrichtungen und Träger aller Größen, insbesondere für Komplexträger: keine doppelte Anlage von Personen, eine zentrale und einheitliche Datenbasis und durchgängige Prozesse, die zu Ihrer Organisation passen. Mit über 30 Jahren Erfahrung und als inhabergeführtes Unternehmen steht Sinfonie für praxisnahe Entwicklung, Verlässlichkeit und langfristige Partnerschaft. Mehr Infos

Kontakt

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Gut zu wissen

Ihre Fragen kurz beantwortet

Wo kann ich eine Präsentation buchen?

Eine Präsentation können Sie direkt über unser Kontaktformular oder telefonisch bei unserem Team anfragen. Wir melden uns bei Ihnen und stimmen gemeinsam einen passenden Termin ab. Infotermin buchen

Gibt es ein Demo von Sinfonie?

Wir von Sinfonie verzichten bewusst auf eine Demo. Da unsere Software individuell auf die Anforderungen Ihrer Einrichtung abgestimmt wird, zeigen wir Ihnen Sinfonie persönlich entsprechend Ihrer Bedürfnisse. Infotermin buchen

Ist Sinfonie individualisierbar?

Ja. Sinfonie ist modular aufgebaut und kann an unterschiedliche Einrichtungen, Prozesse und Anforderungen angepasst werden. Gemeinsam prüfen wir, welche Lösung am besten zu Ihnen passt. Zum Funktionsspektrum

Unterstützt Sinfonie die Telematikinfrastruktur?

Ja. Sinfonie unterstützt Einrichtungen beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur und bietet passende Lösungen rund um die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen. Mehr Infos

Wie läuft die Einführung von Sinfonie ab?

Die Einführung erfolgt Schritt für Schritt: von der ersten Beratung über die Planung und Einrichtung bis hin zu Schulung, Umstellung und laufender Betreuung. Erste Beratung buchen

Bekommen wir Unterstützung bei der Umstellung?

Ja. Unser Team begleitet Sie während der Umstellung und unterstützt Sie bei Fragen zur Einrichtung, Anwendung und Organisation der neuen Abläufe. Mehr Infos

Gibt es Schulungen für Mitarbeitende?

Ja. Wir bieten regelmäßig Schulungen an, damit Sie und Ihre Mitarbeitenden sicher mit Sinfonie arbeiten und die Software im Alltag bestmöglich nutzen können. Zur Akademie

Verwendet Sinfonie KI?

Ja, Sinfonie setzt künstliche Intelligenz gezielt ein. Unsere KI-Assistenten unterstützen Sie im Alltag, vereinfachen wiederkehrende Aufgaben und helfen dabei, wertvolle Zeit zu sparen. Mehr Infos

Kann Sinfonie in der Cloud betrieben werden?

Ja, Sinfonie kann auch in der Cloud betrieben werden. Welche Betriebsform am besten passt, klären wir gemeinsam mit Ihnen – abgestimmt auf Ihre Anforderungen, Ihre IT-Struktur und Ihre Arbeitsweise. Erste Beratung buchen

Was kostet Sinfonie?

Der Preis richtet sich nach Ihren Anforderungen, den gewünschten Fachbereichen (z . B. Pflege-/Betreuungs­dokumentation, Personenverwaltung, KI-Assistenten) sowie möglichen kostenpflichtigen Add-Ons und Schnittstellen (z. B. Sinfonie Touch, FiBu- sowie Dienstplan-Schnittstellen). Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das zu Ihrer Einrichtung passt. Angebot für Ihre Sparte anfordern

Sinfonie klingt toll, kann ich bei euch arbeiten?

Neue Talente sind bei uns immer willkommen! Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf unserer Karriereseite. Alternativ können Sie sich auch initiativ bei uns bewerben. Offene Stellen

Wie bleibe ich bei Sinfonie auf dem Laufenden?

Über unseren Newsletter und unsere Social-Media-Kanäle erhalten Sie regelmäßig Einblicke in neue Funktionen, aktuelle Themen, Veranstaltungen und Entwicklungen rund um Sinfonie.

Pflege und Digitalisierung 2025: Wichtige Neuerungen und ihre Auswirkungen

Letzte Aktualisierung: Dec 18, 2024 | Alle Beiträge, Branchennews, Fachliches, Sinfonie

Was bringt 2025?

Das Jahr 2025 steht im Zeichen wichtiger Reformen und technischer Fortschritte. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir vier zentrale Themen, die 2025 prägen werden:

  • Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
  • Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)
  • E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte
  • verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

Erhöhung der Leistungsbeträge

Zum 01. Januar 2025 steigen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung in Deutschland um 4,5 Prozent. Dies betrifft sowohl das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen ab Pflegegrad 2 sowie die Leistungen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege. Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines Gemeinsamen Jahresbetrags ab Juli 2025. Er fasst die bisherigen Leistungsbeträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen und beträgt 3.539 Euro jährlich. Bis zur Einführung dieser Regelung steigen die Leistungsbeträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ebenfalls um 4,5 Prozent an. Zusätzlich werden auch der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige, der Zuschuss für Pflegehilfsmittel und der Wohngruppenzuschlag erhöht. Die neuen Zahlen können diesem Blogpost entnommen werden.

Bereitstellung der elektronischen Patientenakte

Als Kernelement des Digital-Gesetzes wird ab 2025 die ePA für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Die ePA dient als digitaler Speicher für Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Arztbriefe, Notfalldaten, Medikationspläne, Laborwerte, Röntgenbilder sowie Impf- und Mutterpässe. Die Bereitstellung der ePA für alle gesetzlich Versicherten soll die pflegerische und medizinische Versorgung verbessern, indem sie den Austausch von Gesundheitsdaten erleichtert, Doppeluntersuchungen vermeidet und im Notfall schnell Zugriff auf wichtige Informationen ermöglicht. Auch für die Pflege wird die ePA einige Änderungen mit sich bringen, doch konkrete Auswirkungen und positive Effekte sind erst ab der zweiten Jahreshälfte 2025 zu erwarten. Die bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten könnte insbesondere den Austausch zwischen Pflegekräften, Ärzten und anderen Beteiligten erleichtern und so die Versorgungsqualität steigern. Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten freiwillig. Ist keine ePA gewünscht, muss der Nutzung gegenüber der Krankenkasse widersprochen werden. Durch diese Opt-out-Regelung erwartet der Gesetzgeber, dass künftig ein sehr hoher Anteil an GKV-Versicherten über eine ePA verfügen wird.

E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte

Ab dem 01.Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. Dies wird auch Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen betreffen. E-Rechnungen müssen einem strukturierten Format wie ZUGFeRD oder XRechnung entsprechen, einfache Papierrechnungen oder PDFs genügen den Anforderungen nicht mehr. Die Umstellung erfolgt stufenweise bis 2028. Anfangs dürfen Papierrechnungen und nicht-standardisierte elektronische Formate mit Zustimmung des Empfängers weiter genutzt werden. Ab 2028 sind jedoch ausschließlich E-Rechnungen im standardisierten Format zulässig. Unternehmen sind angehalten, frühzeitig die technischen Voraussetzungen zu schaffen und Mitarbeitende zu schulen, um die neuen Vorgaben erfüllen und den Übergang reibungslos gestalten zu können. Nähere Infos zur E-Rechnungspflicht finden sich in diesem Blogpost.

Anbindung an die TI-Infrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein sicheres, digitales Netzwerk, das Akteure des deutschen Gesundheitswesens miteinander verbindet, um einen schnellen und geschützten Austausch von Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und weiteren Gesundheitsdienstleistern zu verbessern. Ab dem 01. Juli 2025 sind alle Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, an die TI angebunden zu sein. Diese Anbindung ermöglicht es Pflegeeinrichtungen beispielsweise auf Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) zuzugreifen, via KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen) sicher Daten untereinander auszutauschen oder elektronische Verordnungen (eVO) zu nutzen. Dadurch wird der Austausch von Patientendaten mit anderen Gesundheitsdienstleistern erleichtert. Um die Anbindung an die TI zu realisieren, werden bestimmte technische Komponenten wie beispielsweise ein Konnektor benötigt, welcher als Schnittstelle zur TI dient.

Gemeinsam mit der NetArt GmbH, welche auf Hardware und TI-Installationen spezialisiert ist, stellt Sinfonie sicher, dass alle Kunden umfassend betreut und reibungslos in die TI integriert werden können. Ein bedeutender Fortschritt in diesem Bereich ist das TI-Gateway, das im ersten Halbjahr 2025 flächendeckend eingeführt wird. Diese Lösung ermöglicht eine flexible und wartungsarme Anbindung an die TI, ohne dass umfangreiche Hardware vor Ort erforderlich ist. Sinfonie-Kunden profitieren von dieser modernen Technologie, die eine effiziente und zukunftssichere Integration in die digitale Gesundheitslandschaft gewährleistet. Mehr Informationen zum TI-Gateway können diesem Blogpost entnommen werden.