Herzlich Willkommen!
Wie können wir helfen?

Hi, schön, dass Sie hier sind!

Haben Sie Fragen oder Anliegen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sinfonie kurz und knapp

Wer und was ist Sinfonie?

Sinfonie ist eine Softwarelösung für Einrichtungen der Sozialwirtschaft. Als modulare Komplettlösung unterstützt Sinfonie zentrale Aufgaben in Dokumentation, Verwaltung, Planung, Abrechnung, Qualitäts­management, Controlling und mehr.

Wir sind ein inhabergeführtes Unternehmen und begleiten unsere Kunden mit einem eigenen Team aus Entwicklung, Produktmanagement, Kundenservice, Schulung und Projektumsetzung – alles aus einer Hand. Mehr Infos

Für wen ist Sinfonie?

Sinfonie passt für eine Vielzahl von Einrichtungsarten in der Altenhilfe, Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe sowie für Komplexträger, die verschiedene Einrichtungen in einer Datenbank verwalten möchten. Mehr Infos

Was macht Sinfonie besonders?

Sinfonie verbindet Individualität mit zentraler Datenhaltung. Die Software wird auf Ihre Einrichtung und Ihre Abläufe abgestimmt, während alle Daten in einer gemeinsamen Datenbank zusammengeführt werden – auch über mehrere Standorte und Einrichtungsarten hinweg. Das macht Sinfonie stark für Einrichtungen und Träger aller Größen, insbesondere für Komplexträger: keine doppelte Anlage von Personen, eine zentrale und einheitliche Datenbasis und durchgängige Prozesse, die zu Ihrer Organisation passen. Mit über 30 Jahren Erfahrung und als inhabergeführtes Unternehmen steht Sinfonie für praxisnahe Entwicklung, Verlässlichkeit und langfristige Partnerschaft. Mehr Infos

Kontakt

Infotermin vereinbaren Sinfonie persönlich kennenlernen.
Rückruf anfordern Wir melden uns bei Ihnen zurück.
Kontakt für Kunden Kontaktieren Sie unsere Kundenbetreuung.
Newsletter Anmeldung Abonnieren Sie unseren Newsletter.

Gut zu wissen

Ihre Fragen kurz beantwortet

Wo kann ich eine Präsentation buchen?

Eine Präsentation können Sie direkt über unser Kontaktformular oder telefonisch bei unserem Team anfragen. Wir melden uns bei Ihnen und stimmen gemeinsam einen passenden Termin ab. Infotermin buchen

Gibt es ein Demo von Sinfonie?

Wir von Sinfonie verzichten bewusst auf eine Demo. Da unsere Software individuell auf die Anforderungen Ihrer Einrichtung abgestimmt wird, zeigen wir Ihnen Sinfonie persönlich entsprechend Ihrer Bedürfnisse. Infotermin buchen

Ist Sinfonie individualisierbar?

Ja. Sinfonie ist modular aufgebaut und kann an unterschiedliche Einrichtungen, Prozesse und Anforderungen angepasst werden. Gemeinsam prüfen wir, welche Lösung am besten zu Ihnen passt. Zum Funktionsspektrum

Unterstützt Sinfonie die Telematikinfrastruktur?

Ja. Sinfonie unterstützt Einrichtungen beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur und bietet passende Lösungen rund um die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen. Mehr Infos

Wie läuft die Einführung von Sinfonie ab?

Die Einführung erfolgt Schritt für Schritt: von der ersten Beratung über die Planung und Einrichtung bis hin zu Schulung, Umstellung und laufender Betreuung. Erste Beratung buchen

Bekommen wir Unterstützung bei der Umstellung?

Ja. Unser Team begleitet Sie während der Umstellung und unterstützt Sie bei Fragen zur Einrichtung, Anwendung und Organisation der neuen Abläufe. Mehr Infos

Gibt es Schulungen für Mitarbeitende?

Ja. Wir bieten regelmäßig Schulungen an, damit Sie und Ihre Mitarbeitenden sicher mit Sinfonie arbeiten und die Software im Alltag bestmöglich nutzen können. Zur Akademie

Verwendet Sinfonie KI?

Ja, Sinfonie setzt künstliche Intelligenz gezielt ein. Unsere KI-Assistenten unterstützen Sie im Alltag, vereinfachen wiederkehrende Aufgaben und helfen dabei, wertvolle Zeit zu sparen. Mehr Infos

Kann Sinfonie in der Cloud betrieben werden?

Ja, Sinfonie kann auch in der Cloud betrieben werden. Welche Betriebsform am besten passt, klären wir gemeinsam mit Ihnen – abgestimmt auf Ihre Anforderungen, Ihre IT-Struktur und Ihre Arbeitsweise. Erste Beratung buchen

Was kostet Sinfonie?

Der Preis richtet sich nach Ihren Anforderungen, den gewünschten Fachbereichen (z . B. Pflege-/Betreuungs­dokumentation, Personenverwaltung, KI-Assistenten) sowie möglichen kostenpflichtigen Add-Ons und Schnittstellen (z. B. Sinfonie Touch, FiBu- sowie Dienstplan-Schnittstellen). Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das zu Ihrer Einrichtung passt. Angebot für Ihre Sparte anfordern

Sinfonie klingt toll, kann ich bei euch arbeiten?

Neue Talente sind bei uns immer willkommen! Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf unserer Karriereseite. Alternativ können Sie sich auch initiativ bei uns bewerben. Offene Stellen

Wie bleibe ich bei Sinfonie auf dem Laufenden?

Über unseren Newsletter und unsere Social-Media-Kanäle erhalten Sie regelmäßig Einblicke in neue Funktionen, aktuelle Themen, Veranstaltungen und Entwicklungen rund um Sinfonie.

Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab 1. Juli 2025

Letzte Aktualisierung: Apr 15, 2025 | Alle Beiträge, Branchennews, Fachliches, Sinfonie

Mehr Flexibilität in der Pflege

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde bereits zum 1. Juli 2023 eingeführt, um Pflegebedürftige und deren Angehörige finanziell zu entlasten und die Nutzung von Unterstützungsleistungen zu vereinfachen. Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine bedeutende Änderung des PUEG in Kraft. Die bisher getrennten Leistungsbeträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden zu einem kalenderjährlichen Gesamtleistungsbetrag zusammengeführt. Die bisherigen Übertragungsregelungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege entfallen dann und müssen somit nicht mehr beachtet werden.

Bisherige Regelung: Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege ermöglicht es, vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreut zu werden, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege kurzfristig nicht sichergestellt werden kann. Bis Ende 2024 standen hierfür 1.774 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, zum 1. Januar 2025 erhöhte sich dieser Betrag auf 1.854 Euro.

Die Verhinderungspflege hingegen greift, wenn die private Pflegeperson, etwa aufgrund von Urlaub oder Krankheit, vorübergehend an der Pflege gehindert ist. In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr. Mit Beginn des Jahres 2025 erhöhte sich der kalenderjährliche Leistungsbetrag der Verhinderungspflege zuletzt von 1.612 auf 1.685 Euro.

Änderungen ab 1. Juli 2025

Mit der Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags werden die bisherigen Leistungsbeträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengelegt. Pflegebedürftige können diesen Betrag ab dem 1. Juli 2025 flexibel für beide Leistungsarten einsetzen, je nach individuellem Bedarf. Der bürokratische Aufwand, der bisher mit der Übertragung nicht genutzter Mittel zwischen den beiden Pflegevarianten bestand, entfällt damit ersatzlos. Zudem entfällt die bisher erforderliche, sechsmonatige Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Dies ermöglicht einen sofortigen Zugang zu den Leistungen ab Pflegegrad 2.

Auswirkungen auf die Pflegepraxis und Sinfonie

Damit unsere Kunden den neuen, kalenderjährlichen Gesamtleistungsbetrag nach dem 1. Juli 2025 korrekt verwalten und abrechnen können, passen wir Sinfonie rechtzeitig an. So stellen wir sicher, dass alle Abrechnungs- und Planungsprozesse nahtlos weitergeführt werden können. Ferner werden wir der begleitenden Informationspflicht des Gemeinsamen Jahresbetrags nachkommen, indem es Nutzern von Sinfonie künftig möglich sein wird, Klienten eine transparente Übersicht über die bereits genutzten Mittel auszuhändigen. So stellen wir sicher, dass unsere Kunden den neuen, gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und Pflegebedürftige ihre Leistungen optimal planen können.

Sinfonie – bereit für die Änderungen

Die Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab dem 1. Juli 2025 stellt einen bedeutenden Schritt zur Flexibilisierung der Pflegeleistungen dar. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können die Leistungen besser an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wir werden die hierfür notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung stellen und Sinfonie entsprechend aktualisieren, um unseren Kunden einen optimalen Service zu bieten und sie bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben bestmöglich zu unterstützen.