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Sinfonie kurz und knapp

Wer und was ist Sinfonie?

Sinfonie ist eine Softwarelösung für Einrichtungen der Sozialwirtschaft. Als modulare Komplettlösung unterstützt Sinfonie zentrale Aufgaben in Dokumentation, Verwaltung, Planung, Abrechnung, Qualitäts­management, Controlling und mehr.

Wir sind ein inhabergeführtes Unternehmen und begleiten unsere Kunden mit einem eigenen Team aus Entwicklung, Produktmanagement, Kundenservice, Schulung und Projektumsetzung – alles aus einer Hand. Mehr Infos

Für wen ist Sinfonie?

Sinfonie passt für eine Vielzahl von Einrichtungsarten in der Altenhilfe, Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe sowie für Komplexträger, die verschiedene Einrichtungen in einer Datenbank verwalten möchten. Mehr Infos

Was macht Sinfonie besonders?

Sinfonie verbindet Individualität mit zentraler Datenhaltung. Die Software wird auf Ihre Einrichtung und Ihre Abläufe abgestimmt, während alle Daten in einer gemeinsamen Datenbank zusammengeführt werden – auch über mehrere Standorte und Einrichtungsarten hinweg. Das macht Sinfonie stark für Einrichtungen und Träger aller Größen, insbesondere für Komplexträger: keine doppelte Anlage von Personen, eine zentrale und einheitliche Datenbasis und durchgängige Prozesse, die zu Ihrer Organisation passen. Mit über 30 Jahren Erfahrung und als inhabergeführtes Unternehmen steht Sinfonie für praxisnahe Entwicklung, Verlässlichkeit und langfristige Partnerschaft. Mehr Infos

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Gut zu wissen

Ihre Fragen kurz beantwortet

Wo kann ich eine Präsentation buchen?

Eine Präsentation können Sie direkt über unser Kontaktformular oder telefonisch bei unserem Team anfragen. Wir melden uns bei Ihnen und stimmen gemeinsam einen passenden Termin ab. Infotermin buchen

Gibt es ein Demo von Sinfonie?

Wir von Sinfonie verzichten bewusst auf eine Demo. Da unsere Software individuell auf die Anforderungen Ihrer Einrichtung abgestimmt wird, zeigen wir Ihnen Sinfonie persönlich entsprechend Ihrer Bedürfnisse. Infotermin buchen

Ist Sinfonie individualisierbar?

Ja. Sinfonie ist modular aufgebaut und kann an unterschiedliche Einrichtungen, Prozesse und Anforderungen angepasst werden. Gemeinsam prüfen wir, welche Lösung am besten zu Ihnen passt. Zum Funktionsspektrum

Unterstützt Sinfonie die Telematikinfrastruktur?

Ja. Sinfonie unterstützt Einrichtungen beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur und bietet passende Lösungen rund um die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen. Mehr Infos

Wie läuft die Einführung von Sinfonie ab?

Die Einführung erfolgt Schritt für Schritt: von der ersten Beratung über die Planung und Einrichtung bis hin zu Schulung, Umstellung und laufender Betreuung. Erste Beratung buchen

Bekommen wir Unterstützung bei der Umstellung?

Ja. Unser Team begleitet Sie während der Umstellung und unterstützt Sie bei Fragen zur Einrichtung, Anwendung und Organisation der neuen Abläufe. Mehr Infos

Gibt es Schulungen für Mitarbeitende?

Ja. Wir bieten regelmäßig Schulungen an, damit Sie und Ihre Mitarbeitenden sicher mit Sinfonie arbeiten und die Software im Alltag bestmöglich nutzen können. Zur Akademie

Verwendet Sinfonie KI?

Ja, Sinfonie setzt künstliche Intelligenz gezielt ein. Unsere KI-Assistenten unterstützen Sie im Alltag, vereinfachen wiederkehrende Aufgaben und helfen dabei, wertvolle Zeit zu sparen. Mehr Infos

Kann Sinfonie in der Cloud betrieben werden?

Ja, Sinfonie kann auch in der Cloud betrieben werden. Welche Betriebsform am besten passt, klären wir gemeinsam mit Ihnen – abgestimmt auf Ihre Anforderungen, Ihre IT-Struktur und Ihre Arbeitsweise. Erste Beratung buchen

Was kostet Sinfonie?

Der Preis richtet sich nach Ihren Anforderungen, den gewünschten Fachbereichen (z . B. Pflege-/Betreuungs­dokumentation, Personenverwaltung, KI-Assistenten) sowie möglichen kostenpflichtigen Add-Ons und Schnittstellen (z. B. Sinfonie Touch, FiBu- sowie Dienstplan-Schnittstellen). Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das zu Ihrer Einrichtung passt. Angebot für Ihre Sparte anfordern

Sinfonie klingt toll, kann ich bei euch arbeiten?

Neue Talente sind bei uns immer willkommen! Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf unserer Karriereseite. Alternativ können Sie sich auch initiativ bei uns bewerben. Offene Stellen

Wie bleibe ich bei Sinfonie auf dem Laufenden?

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Elektronische Rechnungen B2B 2025

Letzte Aktualisierung: Oct 2, 2024 | Alle Beiträge, Fachliches, Sinfonie

Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025

Ab dem 01. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft: Alle Unternehmen im B2B-Bereich („Business-to-Business“, d. h. Geschäftsbeziehungen zwischen mindestens zwei Unternehmen) müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen. Diese Maßnahme betrifft somit auch Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen, von großen Trägern bis hin zu kleinen Einrichtungen. Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich im Wachstumschancengesetz.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht?

E-Rechnungen sind digitale Rechnungen, die einem strukturierten Format entsprechen, welches durch die europäischen Norm EN 16931 definiert ist. Die gängigen Formate wie ZUGFeRD 2.x und XRechnung erfüllen diese Anforderungen. E-Rechnungen ersetzen nicht einfach Papier- oder PDF-Rechnungen, sondern stellen sicher, dass alle relevanten Daten elektronisch und standardisiert übermittelt werden. Eine einfache Papierrechnung, eine eingescannte Rechnung oder ein PDF ohne integrierten Datensatz erfüllen diese Anforderungen künftig nicht mehr.

Zeitplan und Übergangsregelungen

Die Einführung der E-Rechnung wird bis 2028 in mehreren Stufen vollzogen: Ab 2025 müssen alle Unternehmen Rechnungen, welche inländische steuerpflichtige Umsätze enthalten, als E-Rechnung empfangen können. Dies betrifft auch Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen, unabhängig von ihrer Größe. Papierrechnungen sind weiterhin erlaubt. Der Versand von Rechnungen in anderen elektronischen Formaten (z. B. PDF) ist nur mit der Zustimmung des Empfängers erlaubt. Der Vorrang der E-Rechnung wird jedoch festgelegt, was bedeutet, dass alle Unternehmen den Empfang und die revisionssichere Archivierung von E-Rechnungen sicherstellen müssen.

Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen und nicht-standardisierte elektronische Rechnungen (z. B. PDF) versenden. Bei den nicht standardisierten elektronischen Rechnungen wird jedoch weiterhin die Zustimmung des Empfängers vorausgesetzt.

Bis Ende 2027 dürfen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro noch Papierrechnungen und nicht-standardisierte elektronische Rechnungen verwenden, sofern der Empfänger zustimmt. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro müssen, sofern sie nicht bereits vollständig auf die neuen E-Rechnungsformate gemäß EN 16931 umgestellt sind, bereits ab 2027 EDI (Electronic Data Interchange) für den Rechnungsaustausch verwenden. Dies dient als Zwischenlösung, bevor ab 2028 alle Unternehmen vollständig auf E-Rechnung umstellen müssen.

Ab 2028 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich ausschließlich E-Rechnungen ausstellen. Papierrechnungen und nicht-standardisierte elektronische Formate sind dann nicht mehr zulässig. Die Nutzung von E-Rechnungen wird vollständig durchgesetzt.

Vorteile der E-Rechnung

Die Umstellung auf E-Rechnungen bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die insbesondere für das Gesundheits- und Sozialwesen relevant sind. So reduziert sich der manuelle Aufwand für die Verarbeitung von Rechnungen erheblich. Elektronische Rechnungen können direkt in Buchhaltungssysteme integriert und automatisch verarbeitet werden. Durch den Wegfall von Papier, Druck und Postversand ergeben sich erhebliche Kostenersparnispotenziale. Ferner sind E-Rechnungen weniger fehleranfällig und ermöglichen eine bessere Nachverfolgbarkeit und Kontrolle.

Herausforderungen und Vorbereitung

Die schrittweise Einführung der E-Rechnung ab 2025 ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung. Für viele Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen bedeutet die Einführung der E-Rechnung zunächst eine Umstellung. Die verbleibende Zeit sollte daher genutzt werden, um sich auf diese Umstellung vorzubereiten.

Mitarbeitende in der Buchhaltung müssen rechtzeitig in die neuen Regelungen und Prozesse eingearbeitet und geschult werden. Dies umfasst das Erstellen, Versenden, Empfangen und Archivieren von E-Rechnungen. Unberührt von der E-Rechnungspflicht bleibt die Abrechnung, die aktuell über das Datenträgeraustauschverfahren (DTA) bzw. künftig über die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) erfolgt. Diese differenziert zu betrachtenden elektronischen Abrechnungsverfahren, zu denen spätestens ab dem 01.12.2026 in einigen Leistungsbereichen auch die vollelektronische Abrechnung innerhalb der TI unter Nutzung des Übermittlungsverfahrens KIM zählt, bleiben weiterhin gültig und müssen nicht auf das neue E-Rechnungsformat umgestellt werden.

Betroffen von den Änderungen sind jedoch alle sonstigen Geschäftspartner und Lieferanten. Auch haben erste Landkreise damit begonnen, die Einführung der E-Rechnung voranzutreiben und Anforderungen an den Inhalt und Erhalt von E-Rechnungen zu formulieren. Es ist daher sinnvoll, frühzeitig sicherzustellen, dass alle auf den Empfang und Versand von E-Rechnungen vorbereitet sind. Eine reibungslose Zusammenarbeit ist nur möglich, wenn sich alle Beteiligten möglichst früh zu diesem Thema austauschen. Möchte man die Übergangsfristen bis Ende 2026 und 2027 nutzen, so muss rechtzeitig sichergestellt sein, dass die jeweilige Zustimmung des Rechnungsempfängers eingeholt wird.

Mit ein wenig Vorbereitung kann die Umstellung auf die E-Rechnungspflicht ab 2025 erfolgreich bewältigt und gleichzeitig die eigenen Geschäftsprozesse modernisiert und optimiert werden. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Lösungen auf dem neuesten Stand zu halten und bieten umfassende Unterstützung, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne über das untenstehende Formular.