Bessere Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen
Am 14. Dezember 2023 wurden im Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (GDNG) beschlossen.
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Kern des Digital-Gesetzes ist die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt wird. Sie ermöglicht den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten und unterstützt gezielt die medizinische Versorgung. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Implementierung eines digital unterstützten Medikationsprozesses. Zusätzlich wird das E-Rezept als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung eingeführt.
Es wird eine Möglichkeit geben, sich von der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) abzumelden, unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Die ePA wird auch eine Übersicht über die Medikation enthalten, um Wechselwirkungen vorzubeugen. Von Anfang an werden Arztbriefe, Befundberichte und Entlassungsbriefe in der ePA verfügbar sein.
Es werden auch Lösungen für Menschen ohne Smartphone eingeführt, wie zum Beispiel die Möglichkeit in ausgewählten Apotheken Einsicht in die ePA zu erfragen.
Der Zugang zum E-Rezept erfolgt ebenfalls über die ePA. Begriffe wie Telemedizin und assistierte Telemedizin werden wir kennenlernen, wenn es um den Zugang zur Versorgung geht. Ein Digitalbeirat, mit verschiedenen Vertretern, wird zu Entscheidungen der Gematik beraten, sodass der Datenschutz und die Benutzerfreundlichkeit abgewogen werden können und somit gute Festlegungen beschlossen werden.
Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
Das GDNG ermöglicht es in Zukunft, Gesundheitsdaten effektiver für Forschung und die Entwicklung von Innovationen zu nutzen, um so eine bessere Versorgung zu gewährleisten. Das Gesetz legt den Fokus darauf, Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke zugänglicher zu machen. Hierfür wird eine Gesundheitsdateninfrastruktur geschaffen, die die dezentrale Speicherung von Daten ermöglicht und gleichzeitig eine zentrale Stelle für den Zugang und die Koordinierung der Nutzung von Gesundheitsdaten bereitstellt.
Wir schließen Sie an die Telematikinfrastruktur an, sodass Sie die KIM (Kommunikation im Medizinwesen) vollumfänglich nutzen können. Sie sind kein Sinfonie-Kunde? Sprechen Sie uns an, gerne unterstützen wir auch Sie bei der Anbindung an die Telematik.
Wir begleiten Sie beim zukünftigen Ausbau der Telematik mit deren Anwendungen, wie der KIM, sowie die im Gesetz mehrmals erwähnten Fachanwendungen, ePA und eRezept.
Erfahren Sie auf unserer Telematik-Seite mehr darüber, was Sie benötigen, um zu starten, und wie wir Sie unterstützen können.
Weitere Informationen zur Verabschiedung des Gesetzes und seinen Bestandteilen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.